Kosten
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Mein Honorar richtet sich nach einem festgelegten Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP; 2,3 – 3,5-facher Satz; 134,06€ – 203,98€). Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können neben den Sitzungsgebühren Kosten für Anamnese, diagnostische- und psychopathologische Erhebungen und Berichterstellung hinzukommen.
Coaching stellt keine Heilbehandlung dar. Die Kosten werden somit nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine Coachingsitzung beträgt 150,00 € (50 Min.)
Kosten
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Mein Honorar richtet sich nach einem festgelegten Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP; 2,3 – 3,5-facher Satz; 134,06€ – 203,98€). Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können neben den Sitzungsgebühren Kosten für Anamnese, diagnostische- und psychopathologische Erhebungen und Berichterstellung hinzukommen.
Coaching stellt keine Heilbehandlung dar. Die Kosten werden somit nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine Coachingsitzung beträgt 150,00 € (50 Min.)
Selbstzahlende Personen
Selbst-zahlende Personen
Als Selbstzahler entfallen für Sie sämtliche bürokratische Abstimmungen mit der Krankenkasse und bleibt dadurch absolut anonym. Sie können ohne Überweisung und ohne Wartezeit eine Behandlung beginnen. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie sich kurz vor dem Eintritt in den Beamtenstatus befinden, einen Wechsel in eine private Krankenversicherung planen oder vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Lebensversicherung stehen. Natürlich auch einfach, wenn Ihnen Diskretion wichtig ist.
Privat-versicherte / Beihilfe
Privatversicherte/Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie vollständig oder zum größten Teil von den privaten Versicherungen übernommen (je nach Vertragsbedingungen). Beihilfeversicherte sowie Bundeswehrangehörige haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis.
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Kosten-erstattung durch die gesetzlichen Kranken-kassen
Da ich eine Privatpraxis führe, ist eine regelhafte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Eine Ausnahme besteht durch das Kostenerstattungsverfahren, wobei ich Sie gerne im Vorfeld telefonisch unterstütze. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld klären, da Sie sonst die Kosten selbst tragen müssen.
Wesentliche Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist:
Dass Sie nicht innerhalb der nächsten drei Monate bei einem Vertragspsychotherapeuten/in mit Kassenzulassung, trotz akuten psychischen Symptombilds, eine Behandlung beginnen können.
Außerdem müssen Sie die „Unterversorgung“ in Ihrem Gebiet mit ca. 10 erfolglosen Kontaktversuchen zu Therapeut/innen über die Terminservice-Stelle „TSS“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVB nachweisen.